Die Raumordnungsberichte seit 2001
Der Raumordnungsbericht 2001

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Salzburger Raumordnungsgesetz 1998 (Grundlage für den ROB 2001):
Die Landesregierung hat dem Landtag in höchstens dreijährigen Abständen einen Raumordnungsbericht vorzulegen. Gegenstand des Raumordnungsberichtes sind der Stand der Raumordnung im Land Salzburg auf Grundlage der von den Gebietskörperschaften und den Regionalverbänden erstellten Programme und Pläne sowie die Zusammenarbeit mit dem Bund und den benachbarten Ländern auf dem Gebiet der Raumordnung. Der 4. Raumordnungsbericht wurde am 28. Dezember 2001 von der Landesregierung und am 9. Oktober 2002 vom zuständigen Ausschuss des Salzburger Landtages zur Kenntnis genommen (Nr. 562 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages der 4. Session der 12. Gesetzgebungsperiode und Nr. 131 der 5. Session der 12. Gesetzgebungsperiode.
Bestellung der gedruckten Fassung
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Der Raumordnungsbericht 2005
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Salzburger Raumordnungsgesetz 1998, in der Fassung LGBl. Nr. 65/2004:
Die Landesregierung hat dem Landtag spätestens nach zwei Jahren ab Beginn einer Gesetzgebungsperiode einen Raumordnungsbericht vorzulegen. Gegenstand des Raumordnungsberichts sind der Stand der Raumordnung im Land Salzburg auf Grundlage der von den Gebietskörperschaften und den Regionalverbänden erstellten Programme und Pläne, die Ergebnisse der Überwachung von Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen sowie die Zusammenarbeit mit dem Bund und den benachbarten Ländern auf dem Gebiet der Raumordnung.
Salzburger Raumordnungsbericht 2005. 5. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg. Salzburg 2006, 272 S., ISBN 3-901343-47-4. Presseinformation von Landesrat Sepp Eisl
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (pdf, 99,7 KB)
Bestellung der gedruckten Ausgabe
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Der 5. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg wurde im Mai 2006 fertiggestellt (Stichtag: 31.12.2005, Redaktionsschluss 22. Februar 2006). Der Bericht wurde von der Landesregierung mit Beschlussdatum vom 29. Juni 2006 zur Kenntnis genommen und am 3. Juli 2006 an den Landtag zur weiteren Beratung weitergeleitet. Der zuständige Ausschuss des Landtags befasste sich am 28. November 2007 mit dem Raumordnungsbericht, der Landtag nahm am 12. Dezember 2007 den Raumordnungsbericht 2005 einstimmig zur Kenntnis.
Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Umweltschutz und Verkehr (pdf, 45 KB)
Der Raumordnungsbericht 2010

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Salzburger Raumordnungsgesetz 2009, LGBl. Nr. 30/2009, § 7 Abs. 3:
Die Landesregierung hat dem Landtag spätestens nach zwei Jahren ab Beginn einer Gesetzgebungsperiode einen Raumordnungsbericht vorzulegen. Gegenstand des Raumordnungsberichts sind der Stand der Raumordnung im Land Salzburg auf Grundlage der von den Gebietskörperschaften und den Regionalverbänden erstellten Programme und Pläne, die Ergebnisse der Überwachung von Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen (§ 5 Abs 5) sowie die Zusammenarbeit mit dem Bund und den benachbarten Ländern auf dem Gebiet der Raumordnung.
Salzburger Raumordnungsbericht 2010. 6. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg. Salzburg 2011, 400 S., ISBN 3-901343-48-2. Presseinformation von Landesrat Walter Blachfellner
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (pdf, 63 KB)
Bestellung der gedruckten Ausgabe
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Der 6. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg wurde im Mai 2011 fertiggestellt (Stichtag: 31.12.2010, Redaktionsschluss 21. Februar 2011). Der Bericht wurde von der Landesregierung mit Beschlussdatum vom 28. Juli 2011 zur Kenntnis genommen und am 2. August 2011 an den Landtag zur weiteren Beratung weitergeleitet.