Sachprogramm Schianlagen
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Das Sachprogramm für die Errichtung von Schianlagen wurde im Jahr 2008 verbindlich erklärt. Es bestimmt Ziele, Maßnahmen und Standortkriterien für Schianlagen, trifft aber keine räumlichen Standortfestlegungen. Für die koordinierte Verfahrensabwicklung bei Projekten für Schianlagen wurde eine eigene "Arbeitsgruppe Schianlagen" aus Vertretern aller berührten Fachdienstellen eingerichtet. Das Sachprogramm gliedert sich in folgende Teile: A) Ziele und Maßnahmen 1. Raumstrukturelle Eignung 2. Landesstrukturelle Erfordernisse 3. Landschaftsökologische Belange 4. Nutzungskonflikte 5. Umsetzung B) Beurteilungskriterien einschließlich Erläuterungen Im Anhang finden sich Begriffsdefinitionen und Hinweise auf behördliche Verfahren bei Schianlagenprojekten. |


