Logo Land Salzburg
von A bis Z

Landesentwicklungsprogramm


Im Rahmen der Neuorganisation der überörtlichen Raumplanung im Salzburger Raumordnungsgesetz 1992 erhielt das Instrument des Landesentwicklungspro-gramms (LEP) eine zentrale Stellung. Das erste Salzburger Landesentwicklungsprogramm wurde 1994 durch Verordnung der Salzburger Landesregierung verbindlich erklärt (LGBl. Nr. 80/1994). Insbesondere Maßnahmen im LEP 1994 wie die Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten, die Orientierung von Bauland - Neuausweisungen am Öffentlichen Verkehr sowie die vorrangige Rückwidmung von unbebautem Bauland außerhalb der vom ÖV erschlossenen Bereiche stellten raumstrukturelle Rahmenvorgaben dar, die in den örtlichen Planungsinstrumenten in der Folge auch weitgehend umgesetzt wurden.


Titelbild Landesentwicklungsprogramm 2003

   




Landesentwicklungsprogramm 2003

Icon Landversand Bestellung über Webshop


Im Jahr 2000 wurde eine generelle Fortschreibung und Überarbeitung des LEP in die Wege geleitet. Aufbauend auf einer Fortschreibung der Leitlinien zur Landesentwicklung, modifizierten Aussagen zur Landesstruktur und der (unveränderten) Festlegung der Planungsregionen erfolgte eine Strukturierung der Ziele und Maßnahmen nach Sachgebieten:

  • Siedlungswesen,
  • Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft),
  • Wirtschaft,
  • Infrastruktur.


Zielsetzung der Überarbeitung war es insbesondere auch, nur solche Festlegungen zu treffen, die mit Instrumenten der Raumordnung auch umgesetzt werden können.
Die Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms wurde von der Salzburger Landesregierung durch Verordnung vom 30. September 2003 verbindlich erklärt
(LGBl. Nr. 94/2003, pdf, 95 KB).


Inhalt des LEP:

1. Grundsätze und Leitlinien zur Landesentwicklung
2. Landesstruktur
3.Planungsregionen und Regionalverbände
4.Grenzüberschreitende Raumplanung
5.Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung  der Landesstruktur
A.Definitionen
B.Siedlungswesen
C.Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft)
D.Wirtschaft
E.Infrastruktur
Begründung zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms
A. Änderungsbegründung
B. Rechtliche Grundlagen
C. Bundes- und europarechtliche Vorgaben und Empfehlungen
D. Völkerrechtliche Verpflichtungen



Rückfragen: landesplanung@salzburg.gv.at