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Energieeffizientes Bauen

Die globale Erwärmung sowie die zunehmende Verknappung fossiler Energieträger stellen eine der großen Herausforderungen für die Zukunft dar. Auch das Land Salzburg hat darauf reagiert und im Jahr 1994 ein Energieleitbild beschlossen, welches bis zum Jahr 2011 die Reduktion der CO²-Emissionen im Bundesland Salzburg um etwas weniger als ein Drittel (zu 1990) vorsieht.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die politisch Handelnden den Bürgern einiges abverlangen. Daher ist es umso wichtiger, dass das Land Salzburg bei seinen eigenen Gebäuden ein energetisches Vorbild darstellt und sich selbst strengen und möglichst weitgreifenden Kriterien zur Einsparung von CO² und zur Verbesserung der Energieeffizienz unterwirft.

Damit trägt das Land Salzburg auch der "EU Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" Rechnung, welche von den Mitgliedsstaaten sowohl für die Gebäudehülle, als auch für die genutzten Heizsysteme im Neubau- und im Sanierungsbereich strenge Kriterien verlangt.

Von der vom Arbeitsausschuss der Salzburger Landesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe "Energieeffizienz landeseigener Gebäude" wurde dazu das Pflichtenheft "Energieeffizienz für Salzburger Landesgebäude" erstellt und im Frühjahr 2008 zur Kenntnis genommen. Von der Salzburger Landesregierung wurde in der Arbeitsausschusssitzung vom 1.3.2010 festgelegt, dass bei Planung, Ausschreibung, Errichtung und (General-)Sanierungen sowie dem Betrieb von Gebäuden im Einflussbereich des Landes Salzburg (Dienstellen und Gesellschaften mit Beteiligung des Landes Salzburg) die Bestimmungen des Pflichtenheftes "Energieeffizienz für Salzburger Landesgebäude" anzuwenden sind.

Folgende Bestimmungen sind ebenfalls als verpflichtend zu beachten:
LGBl. Nr.: 37/2011 "Salzburger Bautechnikverordnung-Energie - BTV-E"
BGBl. Nr.: 251/2009 "Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen"
LGBl. Nr.: 90/2008: "Salzburger Baupolizeigesetz bzw. Bautechnikgesetz; Änderung"


Link  Pflichtenheft "Energieeffizienz für Salzburger Landesgebäude"Pflichtenheft "Energieeffizienz für Salzburger Landesgebäude"
LinkLGBl. Nr.: 37/2011: "Salzburger Bautechnikverordnung-Energie - BTV-E"
LinkBGBl. Nr.: 251/2009: "Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen"
LinkLGBl. Nr.: 90/2008: "Salzburger Baupolizeigesetz bzw. Bautechnikgesetz; Änderung"


Rückfragen: Dipl.-Ing. Peter KERSCHHOFER Telefonnummer +43 (0) 662 8042-4299