Aufgaben der Kinderbetreuung
Das Land Salzburg bekennt sich zur familienergänzenden Bildung und Betreuung von Kindern durch Tageseltern, Tagesbetreuuungseinrichtungen, Kindergärten und Horten als Mittel zur Unterstützung der Familien. Jede Kinderbetreuungseinrichtung hat unter Beachtung anerkannter Erziehungsgrundsätze dem Wohl des Kindes zu dienen. In diesem Sinn gehört es auch zu den Aufgaben der Kinderbetreuung, die Erziehung, Entwicklung, Bildung und Integration der Kinder ihrem Alter gemäß zu fördern.
Mittagessen und Versorgungsauftrag
Die Gemeinden haben mit Unterstützung des Landes dafür Sorge zu tragen, dass flächendeckend für jedes Kind innerhalb und außerhalb (gemeindeübergreifend) ihres Gemeindegebietes ein Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Die Berufstätigkeit der Eltern wird berücksichtigt. Um die berufstätigen Mütter zu entlasten, wird in Kinderbetreuungseinrichtungen, die länger als bis 13.00 Uhr offen gehalten werden, ein Mittagessen angeboten.
Forum Familie
Die Eltern-Service-Stellen in den Bezirken sind AnsprechpartnerInnen für Eltern, Kinderbetreuungseinrichtungen und Gemeinden. Sie bemühen sich um die Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen, beraten Eltern, informieren Gemeinden über fehlende Plätze und koordinieren Angebot und Nachfrage auch gemeindeübergreifend. Nähere Informationen finden Sie unter www.familie-salzburg.at oder in dem Folder des Familienreferates Forum Familie.
Ein Verzeichnis aller Kinderbetreuungseinrichtungen finden Sie hier.

