Hort
Aufgabe des Hortes ist es, die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder durch die Familie und die Schule zu unterstützen und zu ergänzen, die soziale Integration zu fördern sowie die Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen. Den Kindern ist die erzieherische Wirkung einer Gemeinschaft zu bieten; die Kinder sind zur Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere der mit dem Schulbesuch verbundenen, und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung anzuleiten; die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder ist in angemessener Weise zu fördern. Dabei ist zur charakterlichen, religiösen/ethischen und sozialen Bildung der Kinder beizutragen.
Bei Erfüllung seiner Aufgaben hat der Hort in geeigneter Weise mit den Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie den Lehrern der Kinder zusammenzuarbeiten.
Bewilligungen zum Betrieb von Horten:
Der geplante Betrieb oder die Erweiterung eines Hortes ist dem Land Salzburg, Referat 12/02 - Kindergärten, Horte und Tagesbetreuung mindestens 3 Monate vor der geplanten Eröffnung unter Angabe der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Umstände (Kinderzahl, Besuchszeiten udgl) bekannt zu geben. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so wird er nicht untersagt.

