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Verpflichtendes Kindergartenjahr

Im letzten Jahr vor der Schulpflicht ist der Besuch in Kindergärten und alterserweiterten Gruppen für 20 Wochenstunden vormittags (im Allgemeinen zwischen 08.00 und 12.00 Uhr) für Kinder, welche bis zum 31. August ihr 5. Lebensjahr vollenden, gratis.

Voraussetzung dafür ist der Hauptwohnsitz im Land Salzburg.

Werden Kinder länger als 20 Stunden betreut, so kann weiterhin ein Elternbeitrag für die zusätzlichen Betreuungsstunden verrechnet werden. Ebenso können die Betreuung am Morgen, zu Mittag, die Verpflegung, Ferienzeiten und besondere Angebote (z.B. Musik, Bewegung, Sprachen, kleine Gruppen, Bastelbeiträge) kostenpflichtig sein.

Der Landeszuschuss zu den  Kostenbeiträgen (Familienpaket € 50/€ 25) entfällt für diese Kinder.

Der verpflichtende halbtägige Besuch im letzten Jahr vor Schuleintritt in einer Kinderbetreuungseinrichtung gilt ab Herbst 2010.

Die wöchentliche Besuchspflicht umfasst 16 Stunden an mindestens 4 Vormittagen. Der zeitliche Umfang der Besuchspflicht entspricht dem Schulunterrichtsjahr des Bundeslandes unter Berücksichtigung von Schulferien und schulfreien Tagen. Drei zusätzliche Urlaubswochen sind möglich.

Ausnahmen von der Verpflichtung sind aus folgenden Gründen möglich (Antragstellung erforderlich - Formular siehe Downloads):

Vorzeitige Einschulung, schwere Beeinträchtigung, schwierige Wegverhältnisse, häusliche Erziehung bzw. häusliche Erziehung bei Tageseltern.


Downloads:



Rückfragen: Edith Gaisbauer