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Salzburger Landespreis für Erwachsenenbildung und Öffentliches Bibliothekswesen

Praxispreis

Preisgeld 2009/2010

Ausgeschrieben werden drei gleichrangige Preise zu je 1.500 Euro.

Förderungswürdigkeit

Der Preis zeichnet weit über das übliche Maß hinausgehende, ehren- oder nebenamtlich erbrachte, kontinuierliche praktische Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Gruppen auf örtlicher oder überörtlicher Ebene aus allen Gebieten der Erwachsenenbildung und des Öffentlichen Bibliothekswesens aus.

Diese Tätigkeiten müssen

  • in der Regel einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren hindurch erfolgreich durchgeführt worden sein;
  • beispielgebend wirken;
  • einen bedeutsamen Beitrag zur Entwicklung der Erwachsenenbildung oder des Öffentlichen Bibliothekswesens in einer Gemeinde, in einer Region oder für das gesamte Land Salzburg leisten;
  • eine eigenständige Denk- und Organisationsleistung der Person(en) oder Gruppe zum Ausdruck bringen, sowie
  • sorgfältig und hinreichend dokumentiert sein.

Der Praxispreis kann an Personen oder Gruppen verliehen werden, die

  • mindestens bis vor drei Jahren im Sinne der obigen Kriterien im Rahmen einer in der Arbeitsgemeinschaft Salzburger Erwachsenenbildung vertretenen Einrichtung oder Öffentlichen Bibliothek tätig waren und
  • an die dieser Preis noch nicht verliehen wurde.

Vorschläge, an welche Personen ein Preis verliehen werden soll, können von jener Einrichtung der Erwachsenenbildung oder des Öffentlichen Bibliothekswesens, in deren Rahmen diese Personen bzw. die betreffende Gruppe tätig waren oder sind, eingebracht werden.

Der Einreichung sind beizulegen:

  • ein kurzer Lebenslauf der vorgeschlagenen Person(en);
  • eine ausführliche Dokumentation ihrer bisherigen Tätigkeit(en) und Verdienste in der Salzburger Erwachsenenbildung bzw. im Öffentlichen Bibliothekswesen;
  • eine umfassende Begründung des Vorschlages;
  • eine Erklärung, dass die einreichende Institution die Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien anerkennt und dass die Nominierung erstmals erfolgt.

Jury

Die Prüfung der eingereichten Bewerbungen sowie ein Vorschlag für die Preisverleihungen erfolgt durch eine Jury, die von der Salzburger Landesregierung bestellt wird. Die Tätigkeit der Jury unterliegt der Schweigepflicht.

Einreichung

Vorschläge für den Praxispreis sind zu richten an
Land Salzburg
Erwachsenenbildung • Bildungsmedien
Schießstattstraße 2
Postfach 527
5010 Salzburg

und müssen bis zum 1. September 2009, 12:00 Uhr einlangen.

Geschäftsführung

Referat für Erwachsenenbildung und Bildungsmedien




Zuständige Einheit im Amt der Salzburger Landesregierung:

Referat Erwachsenenbildung, Öffentliche Bibliotheken, Bildungsmedien

Rückfragen: Mag. Robert Luckmann