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Salzburger Landespreis für Erwachsenenbildung und Öffentliches Bibliothekswesen

Innovationspreis

Preisgeld 2009/2010

  • 1. Preis: 3.000 Euro
  • 2. Preis: 2.200 Euro

Bis zu einem Gesamtbetrag von 7.500 Euro (1. und 2. Preis eingeschlossen) können weitere Innovationspreise vergeben werden

Vergaberichtlinien

Der Innovationspreis zeichnet besonders innovative und qualitätsvolle Leistungen aus allen Gebieten der Erwachsenenbildung und des Öffentlichen Bibliothekswesens im Land Salzburg aus.

Die Leistungen müssen

  • schriftlich sorgfältig dargestellt und theoretisch ausreichend begründet sein,
  • wegweisend wirken sowie
  • eine eigenständige, persönliche Denk- und Organisationsleistung der Bewerberin/des Bewerbers zum Ausdruck bringen.

Ausgezeichnet werden vor allem innovative Modelle und Initiativen in den Bereichen

  • Didaktik der Weiterbildung;
  • Lehr- und Lernmittel;
  • Management;
  • Organisationsentwicklung;
    Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen;
  • Werbung;
  • Organisation

die über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erfolgreich durchgeführt wurden.

Nicht eingereicht werden dürfen Arbeiten, die

  • im Zuge einer schulischen, akademischen oder sonstigen Ausbildung erstellt;
  • im Auftrag einer Gebietskörperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts durchgeführt wurden oder werden oder
  • bereits an einer anderen Stelle mit einem Preis ausgezeichnet wurden.

Jury

Die Prüfung der eingereichten Bewerbungen sowie ein Vorschlag für die Preisverleihungen erfolgt durch eine Jury, die von der Salzburger Landesregierung bestellt wird.

Die Jury soll bei der Vergabe des Innovationspreises die Arbeiten ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu solchen haupt- oder nebenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend gewichten.

Die eingereichten Arbeiten für den Innovationspreis sind vor der Jury zu präsentieren. Die Tätigkeit der Jury unterliegt der Schweigepflicht.

Veröffentlichung / Unterlagen

Das Land Salzburg erwirbt durch die Verleihung eines Innovationspreises das Recht, preisgekrönte Arbeiten ganz oder teilweise zu veröffentlichen.

Ein Exemplar aller eingereichten schriftlichen Arbeiten verbleibt beim Land Salzburg.

Einreichung

Bewerben können sich einzelne Personen oder Gruppen, an die innerhalb der letzten fünf Jahre der Innovationspreis (bzw. der bisherige Förderungspreis) nicht verliehen wurde.

Bewerbungen sind in 7-facher Ausfertigung zu richten an:
Land Salzburg
Erwachsenenbildung • Bildungsmedien
Schießstattstraße 2
Postfach 527
5010 Salzburg

und müssen bis zum 1. September 2009, 12:00 Uhr einlangen.

Der Bewerbung sind beizulegen:

  • ein kurzer Lebenslauf;
  • eine kurze Zusammenfassung der bisherigen Tätigkeit in der Erwachsenenbildung bzw. im Öffentlichen Bibliothekswesen;
  • eine Erklärung, dass die Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien anerkannt werden und dass die vorliegende Arbeit bei keiner anderen Preisbewerbung eingereicht wurde.

Geschäftsführung

Referat für Erwachsenenbildung, Öffentliche Bibliotheken, Bildungsmedien




Zuständige Einheit im Amt der Salzburger Landesregierung:

Referat Erwachsenenbildung, Öffentliche Bibliotheken, Bildungsmedien

Rückfragen: Mag. Robert Luckmann