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von A bis Z

Versetzung

Der/die Lehrer/in kann bis zu einem von der Abteilung Bildung, Familie, Gesellschaft festgelegten Termin um Versetzung ansuchen. Versetzungen innerhalb des Bezirkes (Formular) werden von den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden, bezirksübergreifende (Formular) von der Abteilung Bildung, Familie, Gesellschaft entschieden. (Erlass 1.50 – Versetzung in einen anderen Schulbezirk)



Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen



Rückfragen: technischer Art Christian Jessner