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Überstellung in IL

Überstellungen vom Entlohnungsschema II L nach I L erfolgen bei Vertragslehrer/innen grundsätzlich nach vier Dienstjahren von Amts wegen, wenn positive Beurteilungen des Leiters/der Leiterin vorliegen. Es gibt zwei Überstellungstermine, nämlich den Beginn des jeweiligen Schuljahres und der 1.März des jeweiligen Folgejahres.
Daneben ist eine Überstellung auch möglich, wenn Vertragslehrer/innen mindestens ein volles Schuljahr im Salzburger Schuldienst absolviert haben und die übrige Zeit zur Erreichung von mindestens vier Jahren Gesamtverwendungsdauer entweder im Schuldienst eines anderen Landes oder im sonstigen öffentlichen Dienst tätig waren und eine positive Beurteilung des Leiters/der Leiterin (Formular) vorliegt. (Erlass1.90)


Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferentinnen



Rückfragen: technischer Art Christian Jessner