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von A bis Z

Teilbeschäftigung

Einem/r pragmatischen Lehrer/in kann auf Antrag eine Herabsetzung der Lehrverpflichtung bis zur Hälfte seiner/ihrer gesetzlichen Lehrverpflichtung von der Abteilung Bildung, Familie, Gesellschaft gewährt werden. Vertragslehrer/innen können je nach Bedarf bis zur Hälfte ihrer gesetzlichen Lehrverpflichtung eingesetzt werden.
Während des Erhaltes des Kinderbetreuungsgeldes (bis zum 30. Lebensmonat) kann eine Herabsetzung unter die Hälfte gewährt werden.

Welches Stundenausmaß sich laut C-Teil für die Fortbildung und Vertretung für Teilbeschäftigte ergibt (§ 43 Abs 3 Ziff. 3 und 4 LDG 1984), ist aus der Tabelle im Anhang des Erlasses 1.10 ersichtlich.

Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen



Rückfragen: technischer Art Christian Jessner