Scheidung
Wird eine Ehe geschieden, ist die Scheidungsurkunde im Dienstweg vorzulegen. Bei minderjährigen Kindern ist eine Vergleichsausfertigung (Sorgerecht) beizulegen.
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen
Scheidung
Wird eine Ehe geschieden, ist die Scheidungsurkunde im Dienstweg vorzulegen. Bei minderjährigen Kindern ist eine Vergleichsausfertigung (Sorgerecht) beizulegen.
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen