Pensionierung
Es gibt verschiedene Arten von Pensionierungen:
- Übertritt in den Ruhestand (§ 11 LDG)
- Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§ 12 LDG)
- Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung (§ 13 LDG)
- Versetzung in den Vorruhestand (§ 13a LDG)
- Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen (§ 13b LDG)
- Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung (§ 13c LDG)
Über eine allfällige Pensionierung entscheidet die Abteilung Bildung.
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

