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Pensionierung

Es gibt verschiedene Arten von Pensionierungen:

  1. Übertritt in den Ruhestand (§ 11 LDG)
  2. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§ 12 LDG)
  3. Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung (§ 13 LDG)
  4. Versetzung in den Vorruhestand (§ 13a LDG)
  5. Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen (§ 13b LDG)
  6. Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung (§ 13c LDG)

Über eine allfällige Pensionierung entscheidet die Abteilung Bildung.

Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen



Rückfragen: technischer Art Christian Jessner