Nebenbeschäftigung
Nebenbeschäftigung ist jede Beschäftigung, die der/die Lehrer/in außerhalb eines Dienstverhältnisses ausübt. Sie ist unverzüglich an die Dienstbehörde zu melden.(Formular)
Sie kann untersagt werden, wenn dadurch die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben behindert oder die Vermutung einer Befangenheit hervorgerufen wird. (§ 40 LDG 1984).
Siehe dazu auch Meldepflichten
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

