Muttersprachlicher Unterricht
Anmeldungen zum Muttersprachlichen Unterricht haben anlässlich der Aufnahme in die Schule (Schuleinschreibungen) oder spätestens zu Beginn des 2. Semsters einer von der/dem SchulleiterIn festzusetzenden Frist von mindestens 3 Tagen und längstens einer Woche zu erfolgen.
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

