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Reisegebühren

Die Abteilung Bildung teilt pro Kalenderjahr den Schulen ein bestimmtes Reisegebührenkontingent für Fortbildungen zu. Die Der/die Lehrer/in hat jedoch sämtliche Rechnungen im Rahmen einer genehmigten Dienstreise (Nächtigung, Verpflegung udgl.) selbst im Vorhinein zu tragen und nach dem Ende der Veranstaltung unter Beilage der entsprechenden Belege die Reiserechnung an die Landesbuchhaltung des Amtes der Salzburger Landesregierung, Kaigasse 2, 5020 Salzburg zu stellen. (Erlass 2.10 – Dienstaufträge, Reisegebühren)

Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen



Rückfragen: technischer Art Friedrich Maislinger