Lehrverpflichtung
Die Lehrverpflichtung richtet sich nach dem jeweiligen Schultyp (21 Wochenstunden an HS und PTS, 22 Wochenstunden an VS und SS). Sonderregelungen gibt es für Lehrer/innen mit einzelnen Gegenständen. (Erlass 1.10 – Arbeitsbezogene Regelungen)
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

