Kuraufenthalte
Bewilligte Kuraufenthalte (BVA, GKK) sind der Abteilung Bildung unverzüglich im Dienstweg zur Genehmigung vorzulegen. (Erlass 1.15 – Krankenstände, Pflegefreistellungen, Familienhospiz und Kuraufenthalte)
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

