Krankenstand
Erkrankungen sind unverzüglich an die vorgesetzte Stelle zu melden. Bei länger als drei Tage andauernden Krankenständen ist eine ärztliche Bestätigung beizubringen.
Der/Die Vorgesetzte ist berechtigt, auch für die ersten drei Tage eine ärztliche Bestätigung zu verlangen. (Erlass 1.15 – Krankenstände, Pflegefreistellungen, Familienhospiz und Kuraufenthalte)
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

