Jahresnorm
Die Jahrenorm des/der Lehrer/in ist im § 43 LDG 1984 geregelt.
Achtung: Die genaue Stundenanzahl der Jahresnorm wird jeweils pro Schuljahr vom Bundesministerium für Bildung bekannt gegeben. (Erlass 1.10 – Arbeitsbezogene Bestimmungen)
Welches Stundenausmaß laut C-Teil sich für die Fortbildung und Vertretung für Teilbeschäftigte ergibt (§ 43 Abs 3 Ziff. 3 und 4 LDG 1984) ist aus beiliegender Tabelle ersichtlich.
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

