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von A bis Z

Jahresnorm

Die Jahrenorm des/der Lehrer/in ist im § 43 LDG 1984 geregelt.
Achtung: Die genaue Stundenanzahl der Jahresnorm wird jeweils pro Schuljahr vom Bundesministerium für Bildung bekannt gegeben. (Erlass 1.10 – Arbeitsbezogene Bestimmungen)

Welches Stundenausmaß laut C-Teil sich für die Fortbildung und Vertretung für Teilbeschäftigte ergibt (§ 43 Abs 3 Ziff. 3 und 4 LDG 1984) ist aus beiliegender Tabelle ersichtlich.


Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen



Rückfragen: technischer Art Christian Jessner