Ganztägige Schulformen
Die Bestimmung der Schule als ganztägige Schulform bedarf der Bewilligung durch die Landesregierung (Abteilung Bildung). Den entsprechenden Antrag hat der jeweils zuständige gesetzliche Schulerhalter (Gemeinde) zu stellen. Eine Schule ist unter Bedachtnahme auf andere regionale Betreuungsangebote als ganztägige Schulform zu führen, wenn zu erwarten ist, dass die für die Bildung einer Schülergruppe erforderliche Anzahl an Anmeldungen von Schülern für die Tagesbetreuung erreicht oder überschritten wird. Vor der Entscheidung der Landesregierung werden der Landesschulrat und das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss gehört. Die Bewilligung zur Festlegung der Schule als ganztägige Schulform kann nur erteilt werden, wenn die personellen Voraussetzungen im Rahmen der vom Bund zu Verfügung gestellten Lehrerstunden und die örtlichen, insbesondere räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Genehmigung der tatsächlich zu führenden Gruppen erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten im Stellenplan. (§ 27 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes)
Für dienstrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der ganztägigen Schulform siehe Schulbrief Nr 2.
Nähere Auskünfte dazu:Mag. Günther Kössler Tel.Nr.: 0662/8042/2255

