Logo Land Salzburg
von A bis Z

Gleichbehandlung

Seit 1. Mai 2006 gilt für Landes-Lehrer/innen das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz – S.GBG, mit dem nunmehr auch für diesen Bereich ein/e Gleichbehandlungsbeauftragte/r und eine Gleichbehandlungskommission mit Diskriminierungstatbeständen befasst werden kann (www.salzburg.gv.at/chancengleichheit).  
Anträge an die Gleichbehandlungskommission sind innerhalb von neun Monaten ab dem Zeitpunkt der Diskriminierung zu stellen.

Nähere Auskünfte dazu:

Büro für Frauenfragen und Chancengleichheit des Landes Salzburg

Michael-Pacher-Straße 28, 5020 Salzburg
Tel.Nr.: 0662/8042/4041
Fax.Nr.: 0662/8042/4050
E-Mail



Rückfragen: technischer Art Friedrich Maislinger