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Geburt eines Kindes

Die Geburt eines Kindes ist umgehend im Dienstweg an die Abteilung Bildung, Familie und Gesellschaft zu melden. Die Beilegung einer beglaubigten Geburtsurkunde (Direktion) des Kindes ist erforderlich. Gleichzeitig kann formlos das Ansuchen auf einmalige Geldaushilfe und Kinderzulage gestellt werden. Die Dauer des beabsichtigten Karenzurlaubes (genaues Datum) ist ebenfalls bekannt zu geben.


Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen



Rückfragen: technischer Art Christian Jessner