Familienhospiz-Freistellung
Zur Sterbebegleitung eines/r nahen Angehörigen kann der/die Lehrer/in eine für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum erforderliche
a) Dienstplanerleichterung (z.B. Stundentausch),
b) Herabsetzung der Lehrverpflichtung in dem von ihm/ihr beantragten
prozentuellem Ausmaß unter anteiliger Kürzung seiner Bezüge oder
c) gänzliche Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge
beantragen.
Eine solche Maßnahme ist auch für die Sterbebegleitung von Schwiegereltern, Schwiegerkindern und Wahl- und Pflegeeltern zu gewähren.
Der/die Lehrer/in kann auch um eine Verlängerung der Maßnahme ansuchen, wobei die Gesamtdauer der Maßnahme pro Anlassfall sechs Monate nicht überschreiten darf.(Erlass 1.15 - Krankenstände, Pflegefreistellungen, Familienhospiz und Kuraufenthalte.)
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

