Fahrtkostenzuschuss
Lehrer/-innen haben Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss, wenn sie durch Erklärung beim Arbeitgeber einen
Pauschbetrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b oder c EStG 1988 (Pendlerpauschale) in Anspruch nehmen.
Rechtliche Grundlage: § 20 b Gehaltsgesetz 1956 in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung.
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

