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Erste-Hilfe-Beauftragte


Aufgabe des Erste-Hilfe-Beauftragten ist es, bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen von Bediensteten Erste Hilfe leisten zu können. Ein Erste-Hilfe-Beauftragter ist an jeder Schule zu bestellen. Der Erste-Hilfe-Beauftragte muss einen Ausbildungskurs (mindestens 16 stündige Ausbildung) absolviert haben. Nähere Infos siehe Schulbrief vom 7.12.2006 beziehungsweise 21.11.2007.



Rückfragen: technischer Art Friedrich Maislinger