Dienstunfall
Erleidet der/die Lehrer/in am Dienstweg oder am Dienstort einen Unfall, ist dies ein Dienstunfall. Der/die Leiterin hat unverzüglich eine diesbezügliche Meldung mit dem Formular, abrufbar unter der Homepage der Sozialversicherung im Dienstweg an die Abteilung Bildung zu machen. Bei Dienstunfällen erfolgt keine Bezugskürzung.
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

