Dienstpflichtverletzung
Lehrer/innen, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, werden nach den Bestimmungen des LDG 1984 zur Verantwortung gezogen. Dies kann von einer Ermahnung und Belehrung bis hin zu Disziplinarstrafen (Verweis, Geldstrafe, Geldbuße oder Entlassung) führen. Erlass 1.19 – Dienstpflichten.
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

