Dienstpflichten
Der/die Lehrer/in hat
- allgemeine Dienstpflichten, (z.B. Amtsverschwiegenheit, Meldepflichten)
- Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten (z.B. Befolgung von Weisungen) und
- lehramtliche Pflichten (z.B. Unterrichtsverpflichtung - §§ 29, 30 und 31 LDG 1984).
Er/sie ist verpflichtet, die ihm/ihr obliegenden Unterrichts-, Erziehungs- und Verwaltungsaufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihm/ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu besorgen. Zu den speziellen Dienstpflichten des/der Leiter/in zählen u.a. die Anleitungspflicht gegenüber den Lehrern/innen, die Anwesenheitspflicht während der Unterrichtszeit und die Pflicht zu Datenmeldungen.
Schuldhafte Dienstpflichtverletzungen werden geahndet. Erlass – 1.19 Dienstpflichten
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

