Dienstort
Dienstort ist/sind jene Schulgemeinde/n, an der der/die Lehrer/in seinen/ihren Dienst zu verrichten hat. Das kann entweder nur die Gemeinde der Stammschule oder auch jene von allfälligen Nebenschulen sein. Der/die Lehrer/in hat seinen/ihren Wohnsitz so zu wählen, dass er/sie bei der Erfüllung seiner/ihrer dienstlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. Aus der Lage seiner/ihrer Wohnung kann der/die Lehrer/in keinen Anspruch auf dienstliche Begünstigungen ableiten. (§ 39 LDG 1984)
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

