Definitivstellung
Wurde ein/e Lehrer/in pragmatisiert, befindet er/sie sich ab dem Datum der Pragmatisierung in einem provisorischen Dienstverhältnis. Der/die Lehrer/in kann nach einem Jahr die Definitivstellung beantragen. Das Dienstverhältnis wird definitiv, wenn er/sie die Ernennungserfordernisse erfüllt. Weiters ist die positive Stellungnahme des/der Leiters/in erforderlich. In die Zeit des provisorischen Dienstverhältnisses können Zeiten von anderen Dienst- oder Ausbildungsverhältnissen ganz oder zum Teil, eingerechnet werden, soweit sie zur Gänze für die Festsetzung des Vorrückungsstichtages berücksichtigt worden sind. (§ 10 LDG 1984)
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

