Comenius
Bei der Anbahnung und Durchführung von Projekten im Rahmen des COMENIUS-Programmes sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen bzw. bestimmte Verfahrensschritte zu berücksichtigen, die in einem gesonderten Erlass geregelt wurden. So müssen z.B. der von der Nationalagentur genehmigte Antrag und die Finanzierungsvereinbarung an
a) die Abteilung Bildung, Familie und Gesellschaft des Amtes der Salzburger Landesregierung unter gleichzeitigem Ansuchen um einen diesbezüglichen Dienstauftrag,
b) das Europaservice des Landesschulrates,
c) den jeweils zuständigen Bezirksschulrat und
d) das jeweils zuständige Schulamt (Bezirksschulreferent/in)
gesendet werden. ( Erlass 6.30 – COMENIUS –Projekte).
Nähere Auskünfte dazu:
1. Projektinhalte/Abwicklung: Prof. Marina GROGGER, Pädagogisches Institut des Bundes in Salzburg, Tel. Nr.: 0662/840322/39
2. Dienstrechtliche Fragen: Mag. Katharina Feisel, Tel.Nr.: 0662/8042/2666

