Brandschutzbeauftragte/r
Zu den Aufgaben eines/einer Leiters/in zählt auch jene des/der Brandschutzbeauftragten. Er/Sie kann dafür aber auch an seiner Schule beschäftigte Personen heranziehen, wobei seine/ihre „Letztverantwortung“ nicht beseitigt wird. (Link Erlass 6.40 - Brandschutz)
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

