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Bezugskürzung

Nach längeren Erkrankungen werden automatisch Kürzungen der Bezüge des/der erkrankten Lehrers/in durchgeführt. Bei pragmatischen Lehrern/innen erfolgt dies grundsätzlich  nach 6 Monaten (§ 13c des Gehaltsgesetzes), wobei allfällige Vorerkrankungen eingerechnet werden können. Bei Vertragslehrern/innen IIL ( § 46 VBG) und IL(§ 24 Vertragsbedienstetengesetz) richtet sich die Bezugskürzung nach der Dauer des bestehenden Dienstverhältnisses.

Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen



Rückfragen: technischer Art Christian Jessner