Benützung des eigenen Kraftfahrzeugs
Grundsätzlich sind für Dienstreisen öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden.
Nur wenn die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist (z.B. oftmaliges Umsteigen oder schlechte Verbindungen), kann um die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges und Erteilung eines Dienstauftrages bei der vorgesetzten Stelle (also die Schulleitung für Lehrer/innen oder die Bezirksverwaltungsbehörde für Schulleiter/innen) angesucht werden.
Wird für die Dienstreise die Bahn genutzt, kann dafür die Businesscard bei der Abteilung Bildung angefordert werden. (Erlass 2.10 – Dienstaufträge, Reisegebühren)

