Logo Land Salzburg
von A bis Z

Behörde

Für die Vollziehung des Schulwesens sind im Land Salzburg folgende Behörden zuständig:

  1. Das Dienstrecht und die Schulorganisation fällt in die Zuständigkeit der Salzburger Landesregierung, die sie durch die Abteilung Bildung des Amtes der Landesregierung erledigt. Gewisse Agenden wurden zur Vollziehung an die Bezirksverwaltungsbehörden delegiert (z.B. die Genehmigung von Sonderurlauben bis zu 14 Tagen).
  2. Das Schulunterrichtsgesetz und das Schulzeitgesetz werden vom Landesschulrat und den einzelnen Bezirksschulräten in den Bezirken vollzogen.
  3. Für die Leistungsfeststellungsverfahren gibt es ebenfalls eigene Behörden, nämlich die Leistungsfeststellungskommissionen
    bei den Bezirksverwaltungsbehörden, und
    beim Amt der Landesregierung und
    die Leistungsfeststellungsoberkommission. (Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1995 – LDHG 1995)
  4. Für den Bereich des Disziplinarrechtes gibt es eigene Behörden, nämlich die Disziplinarkommission beim Amt der Landesregierung und die Disziplinaroberkommission.



Rückfragen: technischer Art Christian Jessner