Auslandsaufenthalt
Über Sonderurlaube und Karenzurlaube im Ausland entscheiden in der Dauer
- bis zu 3 Tagen die Leiter/innen der Stammschule
- von 4 -14 Tagen die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden
- über 14 Tage die Abteilung Bildung, Familie und Gesellschaft
(Erlass 1.20 – Sonderurlaub – Karenzurlaub)
Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen

