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von A bis Z

Auslandsaufenthalt

Über Sonderurlaube und Karenzurlaube im Ausland entscheiden in der Dauer

- bis zu 3 Tagen die Leiter/innen der Stammschule

- von 4 -14 Tagen die jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden

- über 14 Tage die Abteilung Bildung, Familie und Gesellschaft

(Erlass 1.20 – Sonderurlaub – Karenzurlaub)


Nähere Auskünfte dazu: Zuständige Personalreferenten/innen



Rückfragen: technischer Art Friedrich Maislinger