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Arztbesuch

Grundsätzlich sind Arzttermine, wie z.B. längerfristig planbare Zahnarzttermine, außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren. Falls dies nicht möglich ist, ist eine schulinterne Lösung durch Stundentausch anzustreben. Nur wenn keine schulinterne Lösung getroffen und kein Termin außerhalb der Unterrichtszeit gefunden wird, kann ein Sonderurlaub im unbedingt erforderlichen Ausmaß gewährt werden. (Erlass 1.20 - Sonderurlaub)



Rückfragen: technischer Art Christian Jessner