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Hilfen zur Erziehung

SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt bieten Eltern und/oder AlleinerzieherInnen Beratung im persönlichen, familiären, sozialen und erzieherischen Bereich an. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Vermittlung an Beratungsstellen.

Nach fachlicher Abklärung werden bedarfsgerechte Hilfen zur sachgemäßen und verantwortungsbewussten Erziehung von Minderjährigen angeboten bzw. durchgeführt. Diese Hilfen sollen Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen, fördern und entlasten. Den Kindern und Jugendlichen soll dadurch eine Chance gegeben werden, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

  • Ambulante Hilfen sind individuelle Betreuungsformen in der eigenen Familie.
  • Volle Erziehung ist die Erziehung außerhalb der eigenen Familie.
  • Sowohl ambulante Hilfen als auch volle Erziehung können entweder freiwillig oder durch gerichtliche Verfügung erfolgen.
  • Wird eine dieser Hilfen in Anspruch genommen, werden die Kindeseltern zu einem Kostenrückersatz, je nach persönlichen Verhältnissen, verpflichtet.


Rückfragen: Angelika Radlegger / Tennengau - Hannes Herbst / Flachgau - Margaretha Seiwald / Pongau - Mag. Alois Riepler / Pinzgau - Sylvia Lüftenegger-Briggs / Lungau