Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)
Im Bundesland Salzburg kann die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) auf eine jahrzehntelange Tradition zurückblicken. Namentlich in der Organisationsform von Gemeindeverbänden werden schon seit langem und auf den verschiedensten Gebieten (so zB Standesamtsverbände, Seniorenwohnheimverbände) diverse Kooperationen realisiert. Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Einengung der finanziellen Möglichkeiten und Spielräume der Gemeinden ist eine weitere Forcierung von Formen der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit unabdingbar.
- Auch im Förderungsbereich wird dieser Bedeutung Rechnung getragen. So erhalten IKZ-Projekte nach den GAF-Richtlinien (pdf, 16 KB) zusätzlich zur Grundförderung einen Zuschlag von 25%.
Eine Förderung aus dem GAF ist für IKZ-Projekte, z.B. interkommunale Gewerbegebiete oder sonstige regionale Zusammenschlüsse, unter der Voraussetzung einer positiven Begutachtung durch die Raumordnungsabteilung oder durch einen Regionalverband grundsätzlich möglich. - Auch im Finanzausgleichsgesetz wurde im Rahmen von Finanzzuweisungen die Förderung von Gemeindekooperationen und –fusionen verankert. Dazu hat die Salzburger Landesregierung Richtlinien (doc, 31 KB) zur Durchführung beschlossen.
Nachfolgend sind einige vorbildhafte Beispiele angeführt, welche ein Anstoß dafür sein können, auch in anderen Regionen neue Formen der Zusammenarbeit anzudenken bzw zu realisieren. Die Zusammenarbeit kann auf gesetzlicher Basis (zB Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 48 Gemeindeordnung 1994) oder auch aufgrund von Verträgen erfolgen. In allen Fragen der Planung bzw Umsetzung von Gemeindekooperationen ist die Gemeindeabteilung gern beratend tätig.
Beispiele:
- Dienstleistungszentrum 4 Sonnen - Plattform Verwaltungskooperation
- Gemeindekooperation zu Betriebsansiedlungen (doc, 36 KB)
- Präsentation des Regionalverbandes Tennengau (pdf, 811 KB)
- Schreiben "Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit; eine beispielhafte Initiative des Regionalverbandes Salzburger Seengebiet " (pdf, 148 KB)

