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Gemeinderecht und Gemeindeaufsicht


Das Referat Gemeinderecht und Gemeindeaufsicht überprüft als Aufsichtsbehörde die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch die Gemeinden. Dabei stellt die Gemeindeordnung (GdO 1994) als Organisationsrecht die Einhaltung demokratischer Spielregeln auf Gemeindeebene mit folgenden Instrumenten sicher:

  • mit Regelungen zur Einberufung von Sitzungen,
  • mit dem Recht auf öffentlich zugängliche Gemeindevertretungssitzungen,
  • mit wichtigen Auskunftsrechten für die Bevölkerung und
  • mit klaren Vorgaben für eine korrekte Vorgangsweise bei Abstimmungen.


Dokumente zur Gemeindeordnung:

GemeindemandatarInnen aber auch BürgerInnen können sich im Rahmen von Aufsichtsbeschwerden an die Gemeindeaufsicht wenden, um die Handlungen der Gemeinden auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Das Referat Gemeindeaufsicht ist zuständig für Rechtsmittel (Berufungen, Vorstellungen). Dies betrifft vor allem folgende Gemeindeabgaben:


Hier finden Sie die Amtstafel für Gemeinden, die keine eigene Homepage haben.


Ihre AnsprechpartnerInnen im Referat Gemeinderecht und Gemeindeaufsicht.