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Gemeindeertragsanteile


Die Anteile der Gemeinden am Österreichischen Steueraufkommen werden mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008) festgeschrieben. Der Finanzausgleich ist ein Paktum, das von Bund, Ländern und Gemeinden für mehrere Jahre beschlossen wird (aktuell von 2008 bis 2013) und das die Aufteilung des Österreichischen Steueraufkommens auf diese drei Gebietskörperschaften regelt.

Die Gemeindeertragsanteile sind ein Ergebnis dieses komplexen Aufteilungsverfahrens und die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden.


Ergänzend dazu erfolgt eine Mittelverteilung in Form von Finanzzuweisungen. Finanzschwächere Gemeinden beziehen vor allem durch die Finanzzuweisung nach § 21 Abs.10 (doc, 29 KB) FAG 2008 zusätzliche Einnahmen. Weitere Förderungsmittel werden für Gemeindekooperationen und –fusionen nach § 21 Abs 9 (doc, 31 KB) ausgeschüttet.


Ihre AnsprechpartnerInnen im Referat Gemeindefinanzen.



Rückfragen: Mag. Irene Lovcik