Logo Land Salzburg
von A bis Z

Österreichweit offener

2- stufiger

künstlerischer Wettbewerb

„Bezirkshauptmannschaft Zell am See“

Inhalt:

A) Allgemeiner Teil:

1. Gegenstand des Wettbewerbes

2. Teilnahmebedingungen

3. Jury

4. Umfang der Einreichungen

5. Termine

6. Aufwandsentschädigung

7. Kostenrahmen

B) Besonderer Teil:

1. Angaben zu den Baumaßnahmen

2. Angaben zur Gebäudenutzung

3. Künstlerische Aufgabenstellung

4. Unterlagen

A) Allgemeiner Teil

1.Gegenstand des Wettbewerbes:

1.1 Art des Wettbewerbes:

Österreichweit offener 2- stufiger Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für künstleri-sche Interventionen („Kunst am Bau“) beim Bauvorhaben: „Neuorganisation der Bezirks-hauptmannschaft Zell am See“

1.2 Auslober (Ausschreibende Stelle):

Auslober (Ausschreibende Stelle) ist das Land Salzburg, vertreten durch die Abteilung 6, Landesbaudirektion, beim Amt der Salzburger Landesregierung, Postfach 527, 5020 Salz-burg.

1.3 Auskunft:

Fragen zur künstlerischen Aufgabenstellung sind an die Kulturabteilung des Landes, Frau Dr. Dietgard Grimmer, Tel.: 0662/8042-2099 (2149) Fax: 0662/8042-2919; mail: dietgard.grimmer@salzburg.gv.at zu richten.

Fragen bzgl. der Nutzung der Objekte an die BH Zell am See, Frau Dr. Rosmarie Drexler, Tel.: 06542-760.6701, Fax:06542-760.6719, mail: rosmarie.drexler@salzburg.gv.at.

Fragen bzgl. Baumaßnahmen an das Architekturbüro Schmid + Schmid, Tel..06542-72576, Fax: 06542-72522, mail: office@schmid-schmid-arch.at

Organisatorische Fragen an die Geschäftsstelle des Fachausschusses >BAUEN + KUNST<, Dipl.-Ing. Heinrich Pölsler, Tel.: 0662/8042-4418, Fax: 0662/8042-4191,

mail: hochbau@salzburg.gv.at.

1.4 Ziel des Wettbewerbes:

Ziel der ersten Stufe des Wettbewerbes ist die Auswahl von 5 Konzepten, die in der 2. Stufe weiter bearbeitet werden sollen.

Ziel der zweiten Wettbewerbsstufe ist die Erlangung eines konkreten, realisierbaren Pro-jektentwurfes auf Basis des Konzeptes der ersten Wettbewerbsstufe.

2.Teilnahmebedingungen:

2.1 Zur Teilnahme am Wettbewerb sind Künstler/innen berechtigt, die in Österreich einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) haben oder in Österreich geboren wurden.

2.2 Jede/r Teilnehmer/in ist zur Abgabe von einer oder mehreren Arbeiten berechtigt.

2.3 Der Auslober erwirbt an den Einreichungen das sachliche Eigentumsrecht. Das geistige Eigentumsrecht bleibt der/m Verfasser/in gewahrt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreichungen nicht refundiert werden.

2.4 Der Auslober hat das Recht, alle Einreichungen (Konzepte und Entwürfe) zu veröffentli-chen. Jede/r Wettbewerbsteilnehmer/in hat das Recht zur Veröffentlichung seiner/ihrer Ein-reichung.

2.5 Rechtsgrundlage ist der Inhalt dieser Wettbewerbsausschreibung sowie das Protokoll der Wettbewerbsvorbesprechung. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jede/r Teilnehmer/in alle in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung bzw. im Protokoll der Wettbewerbsvorbesprechung enthaltenen Bedingungen an.

3. Jury:

3.1 Die Jury entscheidet in allen Ermessensfragen unabhängig und unanfechtbar. Sie ist zur Objektivität und zur Erhaltung der Bestimmungen der Wettbewerbsausschreibung ver-pflichtet.

3.2 Zusammensetzung der Jury

Mag. Hemma Schmutz (Kuratorin; Wien)

Erna Gadenstätter (Galeristin; Zell am See)

Dr. Dietgard Grimmer (Kulturabteilung; Salzburg)

Dr. Rosmarie Drexler (Bezirkshauptfrau; Zell am See)

Dipl. Ing. Elisabeth Brücke-Schmid (Architektin; Zell am See)

Den Jurymitgliedern ist es freigestellt, Berater/innen ohne Stimmrecht bei der Jurysitzung beizuziehen.

3.3 Aufgaben der Jury

Die Jury hat aus den Einreichungen der ersten Wettbewerbsstufe fünf auszuwählen, die in der zweiten Stufe weiter ausgearbeitet werden sollen. In der zweiten Wettbewerbsstufe hat die Jury die eingereichten Projekte nach künstlerischer Qualität und innovativem Gehalt sowie ihrer Realisierbarkeit innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens zu beurteilen und ein Projekt zur Realisierung vorzuschlagen.

3.4 Beschlussfassung

Jedes Jurymitglied hat ein Stimmrecht. Es entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Juryvorsitzenden.

4.Umfang der Einreichungen:

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

4.11. Stufe: Beschreibung der Gesamtidee mit allen zur Verdeutlichung des Entwurfsgedan-kens notwendigen Angaben (Plandarstellungen, Skizzen, perspektivische Darstel-lungen, Fotomontagen u. dgl.) im Format DIN A4, max. drei Seiten!

4.22. Stufe: Lt. Vorgabe der Juryentscheidung der 1. Stufe

5.Termine:

5.1 Vorbesprechung

Zur näheren Information bzw. Klärung offener Fragen wird mit den Wettbewerbsteilneh-mern/innen und Jurymitgliedern eine Besprechung der Ausschreibungsunterlagen und der Aufgabenstellung sowie ein Ortsaugenschein durchgeführt.

Datum:Mittwoch, 27. November 2002

Zeit:13:00 Uhr

Ort:BH Zell am See, Stadtplatz 1, Eingangshalle

5.2 Einreichung der Unterlagen für die 1. Wettbewerbsstufe:

Die geforderten Unterlagen (max. 3 DIN A4 Seiten) sind per Post an nachstehende Adres-se zu senden:

Amt der Salzburger Landesregierung,

Landesbaudirektion, FA 6/1

>BAUEN + KUNST<

Postfach 527, 5010 Salzburg

Die Unterlagen müssen bis spätestens Montag, 20. Jänner 2003 im Amt der Landesre-gierung eingelangt sein.

5.2 Einreichung der Unterlagen für die 2. Wettbewerbsstufe:

Wird nach der 1. Wettbewerbsstufe bekanntgegeben.

5.3.Jurysitzung

Die Jurysitzung für die 1. Wettbewerbsstufe findet voraussichtlich in der 4.KW 2003 statt.

Die Jurysitzung für die 2. Wettbewerbsstufe findet voraussichtlich in der 21.KW 2003 statt.

Nach Vorliegen der Juryentscheidungen werden allen Wettbewerbsteilnehmer/innen die Ergebnisse umgehend schriftlich mitgeteilt.

6.Aufwandsentschädigung:

6.1 Für die Teilnahme an der 1. Wettbewerbsstufe (Konzept auf max. 3 DIN A4 Seiten) wird keine Aufwandsentschädigung ausbezahlt.

6.2 Für die Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe (Ausarbeitung eines konkreten Projektes auf Basis des Konzeptes der 1. Stufe) erhält jede/r eingeladene Teilnehmer/in für einen voll-ständig ausgearbeiteten Entwurf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 730,-- inkl. MWSt. Bei mehreren Entwürfen einer/s Teilnehmer/in wird die Entschädigung nur einmal ausbezahlt. Die Aufwandsentschädigung des/der Wettbewerbsgewinner/in wird bei einer Auftragserteilung vom Auftragshonorar in Abzug gebracht.

7.Kostenrahmen:

Für die Realisierung der künstlerischen Maßnahmen stehen max. € 19.500,-- inkl. MWSt. zur Verfügung. Damit ist der gesamte Aufwand für die künstlerischen Maßnahmen abzude-cken. Handelt es sich um Maßnahmen, die bauseits bereits vorgesehen sind (z.B. Boden-belag, Geländer, etc.), dann sind allfällige aus den künstlerischen Maßnahmen resultieren-de Mehrkosten gegenüber der Standardausführung mit den zur Verfügung stehenden Kunstmitteln zu finanzieren.

B) Besonderer Teil

1. Angaben zu den Baumaßnahmen:

Die 3 Gebäude der BH Zell am See werden funktionell und gestalterisch im Hinblick auf die Erfordernisse einer modernen, kundenorientierten Bezirksverwaltung umgebaut und reno-viert. Für die architektonischen Maßnahmen dienen die Begriffe Offenheit - Transparenz - Dialog als Leitmotiv.

LAGE - BAUSUBSTANZ - DENKMALSCHUTZ

Die Objekte Stadtplatz 1 und Stadtplatz 5 liegen am dreiecksförmigen Stadtplatz von Zell am See, in etwa gegenüber. Das Objekt Saalfeldnerstraße 10 befindet sich einige hundert Meter von der Stadtmitte entfernt, an der unteren Durchfahrtsstraße der Stadt.

Die Qualität und Bausubstanz der 3 Gebäude ist sehr heterogen: Stadtplatz 1 und 5 stehen unter Denkmalschutz und verfügen im EG und teils im 1.OG über wertvolle Gewölbe sowie über erhaltenswerte Fassaden. Das Objekt Saalfeldnerstraße 10 steht nicht unter Denkmal-schutz und besteht aus dem nördlichen Villentrakt von ca. 1900 und dem Südtrakt aus der Nachkriegszeit. Der ehemals reiche Fassadendekor des Villentraktes ist völlig entfernt; die Fassaden sind in uncharakteristischer Art und Weise ‚vereinheitlicht’. Hier besteht die Aufga-be, besonders die Straßenfassade mit dem neuen Haupteingang neu zu prägen und dadurch die Identität bzw. Ablesbarkeit als Amtsgebäude zu gewährleisten.

EINGANGSBEREICHE - KUNDENINTENSIVE BEREICHE - TEEKÜCHEN

Beim Haupteingang Stadtplatz 1 wird ein Bürger-Foyer, mit Empfangs- und Informationsbe-reich eingerichtet. Bei allen 3 Amtseingängen werden auch Informationen mittels Bildschirm angeboten. Bürgerintensive Bereiche sind jeweils in den Erdgeschoßen (Hochparterre) der 3 Objekte untergebracht. Entsprechende Wartenischen sollen das ‚Warten am Gang’ ersetzen. In diesen Bereichen werden durchscheinende Glaswände ‚Transparenz’ zu den Büros signa-lisieren. Generell werden die Eingangstüren zu allen Büros als durchscheinende Glastüren ausgeführt. Bei den Fluren der Obergeschoße werden Teeküchen angeordnet; abgetrennt durch durchscheinende Glaswände und –türen sollen sie den Mitarbeitern während der Ar-beitspausen Gelegenheit zur informellen Kommunikation geben.

2. Angaben zur Gebäudenutzung:

Die Bezirkshauptmannschaften vollziehen die Gesetze der Bundes- und Landesverwaltung in erster Instanz und haben alle jene Angelegenheiten der Verwaltung zu führen, die nicht an-deren Dienststellen überwiesen sind.

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat in etlichen Projekten  ein Verwaltungsmodell einer modernen Bezirkshauptmannschaft erarbeitet. Ziel sind BürgerInnennähe und die Be-hörde als kostenorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Wesentliche Ansätze der Ent-wicklung der BH Zell am See sind die Veränderung des Bewusstseins und des Verhaltens der MitarbeiterInnen und die direkte dialogische Auseinandersetzung zwischen den KundIn-nen und den MitarbeiterInnen.

Innerhalb der Bezirkshauptmannschaft hat sich die Kultur des Vertrauens etabliert, ein stän-diger Verbesserungsprozess bei der Erstellung der Produkte hat sich entwickelt. aus einer di-rektiven Kultur – wie es in  Verwaltungen üblich ist – entstand eine Selbstverantwortungs-kultur. Die Qualität der Erfüllung der Aufgaben und die Lösungsorientiertheit des Handelns sind den MitarbeiterInnen ein hohes Anliegen.

Die Fähigkeit zur dialogischen Kommunikation wird innerhalb der Bezirkshauptmannschaft gefördert und weiterentwickelt und auch nach außen zu den BürgerInnen.

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat für Ihre Verwaltungsreform 1998 den Speyrer Qualitätspreis bekommen (ein Preis der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Deutschland) und hat im Jahr 2000 Österreich in Portugal bei der ersten „Quality Conference for Public Administrations in the EU“ vertreten.

Die Planung des Umbaus der Bezirkshauptmannschaft Zell am See wird getragen vom Ge-danken der Dienstleistung, der Offenheit, der Transparenz und der dialogischen Kommuni-kation.

3. Künstlerische Aufgabenstellung:

Die künstlerische Intervention kann sich auf alle drei Gebäude erstrecken.

Der Betrieb oder die Wartung des/der Kunstwerke ist nur in kleinem Rahmen (mit geringen Mitteln) von der Bezirkshauptmannschaft möglich.

Alle Kunstformen (Malerei, Skulptur bis zu Neue Medien, Musik und Literatur) sind ge-wünscht.

Auch eine temporäre Intervention kann stattfinden.

Die Möglichkeit, die Mitarbeiter mit einzubinden, wird unterstützt und gefördert.

4. Unterlagen:

Pläne der drei Gebäude der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sind auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft einzusehen: www.salzburg.gv.at/bh-zell



Rückfragen: