Logo Land Salzburg
von A bis Z

Einreisetitel (Visum)


Unterliegen Sie in Österreich der Sichtvermerkspflicht und wollen z.B. nur in Österreich Ihren Urlaub verbringen, müssen Sie vor der Einreise einen Einreisetitel (Visum) beantragen.


Für die Bearbeitung der Einreisetitel (Visa) ist die Österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaften und Konsulate) zuständig. Die Fremdenpolizei in Österreich hat in Angelegenheiten von Einreisetiteln (Visa) KEINE Zuständigkeit. Daher ist es auch nicht möglich, ein Visum bei der Fremdenpolizei in Österreich zu verlängern. Einreisetitel (Visa) lassen außer im Rahmen von Geschäftsreisen eine Erwerbstätigkeit nicht zu. Eine Ausstellung für die ein- und mehrmalige Einreise ist möglich.

Betreffend längerer Aufenthalte bzw. Aufenthalte, die mit Erwerbstätigkeit verbunden sind, möchten wir Sie auf den Bereich Aufenthaltstitel (Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis) verweisen.


Arten von Einreisetiteln (Visa):

Visum A: Flugtransitvisum

Visum B: Durchreisevisum

Visum C: Reisevisum (berechtigt zum Aufenthalt in den Vertragsstaaten gem. Schengener Durchführungsübereinkommen, wenn dort Ihr Reisepaß gültig ist und das Visum nicht eingeschränkt erteilt wurde; ein Aufenthalt von max. 3 Monaten im Halbjahr ist möglich)

Visum D: Aufenthaltsvisum (das Aufenthaltsvisum ist räumlich auf Österreich eingeschränkt und berechtigt in einem anderen Vertragsstaat gem. Schengener Durchführungsübereinkommen nur zur Durchreise. Ein Aufenthalt von max. 6 Monaten im Jahr in Österreich ist möglich)


Weitere Informationen:

Aufenthalt und Visum bei help.gv.at