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Fremdenpass:

Voraussetzungen für die Ausstellung:

Eine Ausstellung ist nur möglich, sofern dies im Hinblick auf die Person des Betroffenen im Inland im Interesse der Republik gelegen ist.

Dies kann folgende Personen betreffen:

  • staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit
  • ausländische Staatsangehörige, die zum unbefristeten Aufenthalt berechtigt sind
    und nicht in der  Lage sind, sich ein gültiges Reisedokument ihres Heimatstaates
    zu beschaffen
  • ausländische Staatsangehörige, bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung
    eines unbefristeten Aufenthaltstitels gegeben sind und die nicht in der Lage sind,
    sich ein gültiges Reisedokument zu beschaffen
  • ausländische Staatsangehörige, die nicht in der Lage sind, sich das für die
    Auswanderung aus dem Bundesgebiet erforderliche Reisedokument ihres
    Heimatstaates zu beschaffen
  • ausländische Staatsangehörige, die seit mind. 4 Jahren ununterbrochen ihren
    Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben, sofern der zuständige Bundesminister
    oder die Landesregierung bestätigt, dass die Ausstellung des Fremdenpasses
    wegen der vom Fremden erbrachten oder zu erwartenden Leistungen im Interesse
    des Bundes oder des Landes liegt

Konventionsreisepass

Voraussetzung für die Ausstellung
Konventionsreisepässe sind Flüchtlingen auf Antrag auszustellen, denen in Österreich Asyl gewährt wird.

Lichtbildausweis für Fremde

Voraussetzung für die Ausstellung:
berechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet

Der Ausweis dient der Legitimation und der Bescheinigung der Aufenthaltsberechtigung.



Rückfragen: Rosemarie Koren Tel. 06474/6541-6661