Fremdenpass:
Voraussetzungen für die Ausstellung:
Eine Ausstellung ist nur möglich, sofern dies im Hinblick auf die Person des Betroffenen im Inland im Interesse der Republik gelegen ist.
Dies kann folgende Personen betreffen:
- staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit
- ausländische Staatsangehörige, die zum unbefristeten Aufenthalt berechtigt sind
und nicht in der Lage sind, sich ein gültiges Reisedokument ihres Heimatstaates
zu beschaffen - ausländische Staatsangehörige, bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung
eines unbefristeten Aufenthaltstitels gegeben sind und die nicht in der Lage sind,
sich ein gültiges Reisedokument zu beschaffen - ausländische Staatsangehörige, die nicht in der Lage sind, sich das für die
Auswanderung aus dem Bundesgebiet erforderliche Reisedokument ihres
Heimatstaates zu beschaffen - ausländische Staatsangehörige, die seit mind. 4 Jahren ununterbrochen ihren
Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben, sofern der zuständige Bundesminister
oder die Landesregierung bestätigt, dass die Ausstellung des Fremdenpasses
wegen der vom Fremden erbrachten oder zu erwartenden Leistungen im Interesse
des Bundes oder des Landes liegt
Konventionsreisepass
Voraussetzung für die Ausstellung
Konventionsreisepässe sind Flüchtlingen auf Antrag auszustellen, denen in Österreich Asyl gewährt wird.
Lichtbildausweis für Fremde
Voraussetzung für die Ausstellung:
berechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet
Der Ausweis dient der Legitimation und der Bescheinigung der Aufenthaltsberechtigung.

