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Tierschutz

"Die Achtung und der Schutz der Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen aus seiner Verantwortung gegenüber den Lebenwesen" ist in der Salzburger Landesverfassung als eine Aufgabe des staatlichen Handelns festgeschrieben.

Tierschutzregulative auf Bundes- und Landesebene zielen darauf ab, dass Tiere entsprechend ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen gehalten, ernährt und versorgt werden und gelten für annähernd alle Tierarten und Haltungsformen.

Die Bezirksverwaltungsbehörde ist erster Ansprechpartner bei Tierschutzvergehen.



Rückfragen:

Dr. Friedrich Tockner, Tel. 06474/6541-6508