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Der Naturschutzbeauftragte wird von der Landesregierung für die Dauer von jeweils fünf Jahren bestellt. Er nimmt die Interessen des Naturschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich wahr und verfasst als Amtssachverständiger naturschutzfachliche Gutachten für die Bezirkshauptmannschaft.

Eine weitere wichtige Aufgabe besteht darin, die Bevölkerung über die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes zu informieren, in konkreten Anliegen zu beraten und kompetente Hilfe in allen Naturschutzfragen zu bieten. Die Beratung erstreckt sich auch auf die Grundsätze der Förderungsmöglichkeiten des Naturschutzes für Grundeigentümer und Bewirtschafter im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.

Die Naturschutzbeauftragten des Flachgaues sind:

Dr. Wilhelm Günther     Flachgau (größtenteils) Telefon DW 5511
DI August Wessely     Salzach-Gemeinden Telefon DW 5536
Mag. Günther Nowotny    Koppl, Hof, Fuschl, Ebenau,
Faistenau, Hintersee
Telefon DW 5521

Auf der Karte „Gebietsaufteilung“ können Sie sehen, in welchen Gemeinden die Naturschutzbeauftragten zuständig sind.

Der Naturschutzbeauftragte steht Ihnen jeden zweiten Montag am Vormittag bei der Bezirkshauptmannschaft persönlich zur Verfügung.

Zur Vereinbarung eines Beratungstermines ersuchen wir Sie um telefonische Voranmeldung unter 0662/8180/5798 oder 0662/8180/5759.