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Naturschutz - Förderung / Vertragsnaturschutz

Neben dem hoheitlichen Naturschutz kommt dem vertraglichen Naturschutz eine besondere Bedeutung bei der Verfolgung wichtiger Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes zu:

Durch Abschluss eines Vertrages bzw. Gewährung finanzieller Förderungen werden vielfältige Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege oder Gestaltung der Salzburger Natur- und Kulturlandschaft durch die Grundeigentümer oder Bewirtschafter gesetzt.

Formulare in Naturschutzangelegenheiten



Rückfragen:

Norbert Wicht, DW 5761