Illegale Abfallablagerungen
Abfälle dürfen nur in den dafür vorgesehenen Anlagen gesammelt beziehungsweise gelagert werden.
Nach unserer Erfahrung sind insbesondere illegal abgelagerte Autowracks vor allem auch wegen der darin oft noch enthaltenen gefährlichen Betriebsflüssigkeiten ein zunehmendes Problem. Bei Gefahr in Verzug kann in solchen Fällen als Sofortmaßnahme die Beseitigung angeordnet werden.
Der Verursacher einer illegalen Abfallablagerung wird von uns mit Bescheid aufgefordert, die Abfälle zu beseitigen und muss außerdem mit der Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens rechnen.
Häufig ist es nicht möglich, den wirklichen Verursacher ausfindig zu machen. Dann haftet der Eigentümer der Liegenschaft, auf der die Abfälle gelagert sind, für deren Entsorgung, wenn er die Abfallablagerung geduldet und zumutbare Abwehrmaßnahmen unterlassen hat. Diese Haftung kann unter bestimmten Umständen sogar auf den Erwerber eines Grundstückes übergehen. In allen Fällen muss eine genaue Erhebung gemeinsam mit einem abfalltechnischen Amtssachverständigen erfolgen.

